Bald ist es soweit: In Hessen finden am 6. März 2016 die Kommunalwahlen statt. Wer am Wahlsonntag jedoch nicht zur Urne gehen kann oder möchte, dem bleibt die Briefwahl.

Alle Wahlberechtigten können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben. Die Briefwahlunterlagen kann man schriftlich bei der Gemeinde beantragen.

Sie können Ihren Stimmzettel auf dem Postweg übersenden oder den Wahlbrief persönlich in der Gemeindeverwaltung abgeben.

Häufig zur Briefwahl gestellte Fragen:

Wann und wo wird der Antrag auf Briefwahl gestellt?
Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen wollen, können den Wahlschein und Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde beantragen. Die Wahlbenachrichtigung muss nicht abgewartet werden. Die Unterlagen werden prinzipiell nur auf Antrag versandt. Dieser kann sowohl schriftlich, per Fax, Post und E-Mail als auch persönlich im Wahlamt eingereicht werden.

Ab wann erfolgt die Versendung von Briefwahlunterlagen?
Die Zustellung von Wahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 25. Januar 2016. Am 06. März werden die Ortsbeiräte und die Gemeindevertretung  in Kalbach sowie der Kreistag Fulda gewählt. Daher erhalten Sie für diese Wahlen getrennte Briefwahlunterlagen.

Die Unterlagen werden von den Gemeinden an die Wählerinnen und Wähler mit einem Brief gesandt. Sie können sie auch bei der Gemeinde abholen. Man kann auch vor Ort im Briefwahlbüro sogleich seine Stimmen abgeben.

Mit dem Abholen der Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde kann auch eine Person Ihres Vertrauens beauftragt werden. Der Bevollmächtigte benötigt dafür eine schriftliche Vollmacht.

Grundsätzlich ist die Beantragung der Briefwahl bis zum Freitag, 04.03.2016, 13:00 Uhr auch im Bürgerbüro der Gemeinde Kalbach möglich. Danach besteht nur noch in begründeten Ausnahmefällen eine Möglichkeit, die Briefwahl bis zum Wahlsonntag, 15:00 Uhr, zu beantragen.

Welche Unterlagen sind für die Briefwahl erforderlich?
Briefwähler erhalten auf Antrag folgende Unterlagen ausgehändigt bzw. übersandt:

  • einen Wahlschein einen amtlichen Stimmzettel für die Ortsbeiratswahl, für die Wahl der Gemeindevertretung und für den Kreistag,
  • einen amtlichen Stimmzettelumschlag (für alle 3 Wahlen),
  • einen amtlichen Wahlbriefumschlag (rot), auf dem die vollständige Anschrift angegeben ist, an die der Wahlbrief übersandt werden muss,
  • ein ausführliches Merkblatt für die Briefwahl, das alle wichtigen Hinweise enthält und die Briefwahl durch anschauliche Bilder erläutert.

Wie funktioniert die Briefwahl?

  • Kennzeichnen Sie den Stimmzettel persönlich.
  • Legen Sie ihn in den dafür vorgesehenen amtlichen Wahlumschlag und verschließen Sie diesen.
  • Unterzeichnen Sie die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt, geben Sie das Datum und, falls im Vordruck verlangt, den Ort an.
  • Stecken Sie den verschlossenen amtlichen Wahlumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag.
  • Verschließen Sie den Wahlbriefumschlag.
  • Senden Sie den Wahlbrief so rechtzeitig an die Stelle, die auf dem Wahlbriefumschlag aufgedruckt ist oder geben Sie ihn persönlich ab, damit er am Wahltag, 18:00 Uhr, dort vorliegt.

Wann müssen Wahlbriefe abgesandt werden?
Briefwähler müssen den (roten) Wahlbrief unbedingt rechtzeitig mit der Post absenden oder direkt bei der Gemeinde Kalbach abgeben. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr vorliegen, da um 18.00 Uhr die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Für die Einhaltung dieser Frist sind Sie als Wähler selbst verantwortlich.

Welche Gebühren fallen an?
Die roten Wahlbriefe werden durch die Deutsche Post im Bundesgebiet kostenlos transportiert. Bei der Rücksendung aus dem Ausland sorgen Sie bitte für ausreichende Frankierung.

Hilfe bei der Stimmabgabe?
Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Lese-Problemen Ihre Stimmen per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihr Helfer oder Ihre Helferin muss mindestens 16 Jahre alt sein und durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen ausgefüllt ist.
Quellen:
Frankfurter Rundschau
Hessenfinder
Stadt Fulda

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