Weiter unten finden Sie unseren Antrag vom 26.01.2016 zur Straßenunterhaltung für die Sitzung der Gemeindevertretung am 23.02.2016.

Wie üblich werden alle Anträge bzw. die Tagesordnung für die kommende Gemeindevertrungssitzung bereits in der vorher stattfindenden öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) beraten.

In der Beratung des HFA am 16.02.2016 wurde uns von der Verwaltung mitgeteilt, dass Mittel in Höhe von 42.500 € für Straßenunterhaltungsmaßnahmen (unser Sperrvermerk, siehe Antrag) jedoch über ein Kommunales Investitionsprogramm (KiP) finanziert werden können, weil diese Mittel schon in 2015 verausgabt wurden. Der Sperrvermerk (Punkt 1 des Antrages zur Straßenunterhaltung) kann deshalb zurückgezogen werden.

Die CDU bleibt ihrer Linie treu: Wenn es gute Argumente gibt, „versperren“ wir uns nicht, sondern gehen aufeinander zu. Übrigens: Die SPD hat unserem Antrag, obwohl der Sperrvermerk (Punkt 1 des Antrages zur Straßenunterhaltung) zurückgezogen wurde, leider ohne weitere Erklärung nicht zugestimmt.

 

Straßenunterhaltung (Produkt 54110):
Vorlage weiterer Informationen und Sperrvermerk
Antrag zur Gemeindevertretersitzung am 23. Februar 2016

Mit Antrag vom 18.11.2014 hatte die CDU-Fraktion den Gemeindevorstand gebeten, für die Sitzung der Gemeindevertretung am 09.12.2014 den Bedarf an Straßenerhaltungsmaßnahmen für 2015 feststellen zu lassen.

Hierzu sollten die wichtigsten Straßenerhaltungsmaßnahmen bezogen auf die Ortsteile und die damit verbundenen Kosten vor Aufstellung des Haushaltsplanes 2016 erfasst werden.

Des Weiteren wurde angefragt, ob es eine Infrastrukturplanung für die Unterhaltungsmaßnahmen der kommenden Jahre gibt.

In einer Sachstandsmitteilung des Bürgermeisters vom 01.12.2014 für die Sitzung der Gemeindevertretung wurde eine tabellarische Aufstellung „Infrastrukturplanung Straßenunterhaltung“ zur Verfügung gestellt, in der, auf die Ortsteile bezogen, die sanierungsbedürftigen Straßen aufgelistet und die hierfür voraussichtlich erforderlich werdenden Kosten angegeben waren. In seinen schriftlichen Erläuterungen wies der Bürgermeister darauf hin, dass bei den Erneuerungsmaßnahmen auch Anliegerbeiträge anfallen würden. Diese Maßnahmen sollten in eine Infrastrukturplanung und nach Prioritäten aufgenommen werden.

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 09.12.2014 sagte der Bürgermeister mündlich zu, diese Planung für die Sitzung der Gemeindevertretung im Oktober 2015 vorlegen zu wollen.

Dies ist jedoch nicht geschehen.

Im November 2015 hat der Hessische Landtag ein Kommunales Investitionsprogramm verabschiedet, in das auch Bundesmittel fließen. Dieses Programm dient u. a. zur Finanzierung der Sanierung von Straßen und Gehwegen und dem Bau von Radwegen.

Die Gemeinde Kalbach könnte hieraus möglicherweise Beträge in Höhe von 588.456 € in Anspruch nehmen. Davon entfallen 148.700 € auf Landesmittel und 439.756 € auf Bundesmittel.

Entsprechende Anträge der Kommunen sind bis zum 30.06.2016 zu stellen.

Im Haushaltsentwurf des Bürgermeisters ist unter Produkt 54110 Straßenunterhaltung ein Betrag in Höhe von 100.000 € in Ansatz gebracht. Dieser ist um 42.500 € höher als der für 2015 vorgesehene.
Eine Erläuterung, für welche Maßnahmen der ausgewiesene Betrag erforderlich sein soll, enthält der Entwurf nicht.

Die CDU-Fraktion hält zwar die in Ansatz gebrachten Mittel durchaus für sinnvoll, insbesondere für kurzfristig durch Winterschäden anfallende Maßnahmen zur Ausbesserung von Straßendecken, vermisst allerdings die in der Stellungnahme vom 01.12.2014 und in der anschließenden Sitzung der Gemeindevertretung zugesagte Infrastrukturplanung sowie eine Prioritätenliste.

Auch ist kein Hinweis im Haushaltsentwurf enthalten, ob und in welchem Umfang die o.g. Fördermittel des Landes Hessen und des Bundes in Anspruch genommen werden können.

Auch wenn ein Teil der Zuschüsse nur darlehensweise gewährt wird, übernimmt das Land Hessen bspw. für die ersten zehn Jahre die Zinsen.

Aus dem Haushaltsansatz ergibt sich nicht, für welche Straßen und in welchem Umfang die Mittel jeweils eingesetzt werden sollen.

Die CDU-Fraktion ist daher nur unter Einhaltung folgender Punkte bereit, einer zusätzlichen Mittelfreigabe zuzustimmen:

  1. Wenn zum Zeitpunkt der Haushaltsverabschiedung konkrete Vorschläge seitens der Verwaltung vorliegen.
  2. Falls Anliegerbeiträge bei Sanierungsmaßnahmen zu zahlen sind, müssen vorher die betroffenen Bürger einbezogen werden. Hier wird ebenfalls  eine Information zum Stand geplanter oder bereits eingeleiteter Verfahren erwartet.
  3. Außerdem wird um eine Stellungnahme des Gemeindevorstands gebeten, ob und in welchem Umfang die o.g. Fördermittel in Anspruch genommen werden sollen.

Antrag
Vor diesem Hintergrund beantragt die CDU-Fraktion:

  1. Über die zusätzlichen Mittel in Höhe von 42.500 € ist solange ein Sperrvermerk erforderlich, bis eine von der Gemeindevertretung akzeptierte Beantwortung der vorstehenden Fragen durch den Gemeindevorstand erfolgt ist. (Hinweis: Punkt 1 wurde entspr. obiger Erklärung zurückgezogen)
  2. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Inanspruchnahme der Fördermittel (Kommunales Investitionsprogramm) zu prüfen und zu beantragen.
  3. Über die Ergebnisse zu Ziff. 1. und 2. des Antrags ist in der konstituierenden Sitzung der neuen Gemeindevertretung ein Sachstandsbericht zu geben; spätestens in der zweiten Sitzung der Gemeindevertretung sind die Ergebnisse unseres Antrags vorzulegen.

 

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