In der Sitzung der Gemeindevertretung am 19.09.2017 behandelten die Parlamentarier eine Anfrage des Gemeindevertreters Uwe Köhler (BfK), der um die schriftliche Auskunft zum Sachstand des Verfahrens bei der Kommunalaufsicht gebeten hatte.

Die Anfrage des Gemeindevertreters Uwe Köhler vom 04.09.2017  (PDF) war unspezifisch und wurde durch die CDU-Fraktion präzisiert (PDF).

Aus dem Pressebericht der Fuldaer Zeitung vom 18.02.2017 konnte entnommen werden, dass die Kommunalaufsicht nach der stattgefundenen Presseberichterstattung eine aufsichtsbehördliche Überprüfung eingeleitet hat.

Die CDU-Fraktion fragte deshalb Herrn Bürgermeister Hölzer an, ob die Kommunalaufsicht des Landkreises Fulda die aufsichtsbehördliche Überprüfung abgeschlossen hat und zu welchen Ergebnissen sie gekommen ist. Sollte ein schriftlicher Bericht vorliegen, so ist dieser in der Gemeindevertretung zu behandeln.

Die Begründung zu dem Antrag lautete:

§ 50 Abs. 3 HGO regelt, dass der Gemeindevorstand über wichtige Anordnungen der Aufsichtsbehörde in der Gemeindevertretung zu berichten hat. Nach einem Zeitraum von 6 Monaten ist davon auszugehen, dass die Kommunalaufsicht ihre aufsichtsbehördliche Überprüfung abgeschlossen hat. Prüfberichte werden in der Regel schriftlich abgefasst, so dass den Gemeindevertretern eine schriftliche Vorlage zur Verfügung gestellt werden könnte.

Der Antrag wurde mit 15 Ja-Stimmen bei 13 Nein-Stimmen angenommen.

In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 19.09.2017 wollte Bürgermeister Hölzer hierzu zunächst keine Antwort geben, außer „alles sei okay”.

In der Ausgabe der Fuldaer Zeitung vom 28.09.2017 wurde dazu wie folgt berichtet (Zitat):

Wie die Kommunalaufsicht auf Nachfrage mitteilt, sei die Prüfung nun abgeschlossen. Nähere Details will die Behörde nicht preisgeben, verrät aber: “Bei der Prüfung wurden aufgrund der Nichteinhaltung von Rechtsvorschriften korrigierende Hinweise erteilt.” Diese seien bereits zum Teil vom Gemeindevorstand beherzigt worden. Zudem sei deren Einhaltung in der Zukunft zugesichert worden. „Weitere Konsequenzen sind aufgrund der geprüften Sachverhalte nicht angezeigt“, heißt es abschließend. Für die Prüfung hatte die Kommunalaufsicht Protokolle aus den Gemeindevorstandssitzungen angefordert und Gespräche mit Vorstandsmitgliedern geführt.

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