Die Frage, welche Organe es innerhalb einer Gemeinde gibt, wie die Befugnisse und Aufgaben im Einzelnen verteilt sind und welche Regeln für die Tätigkeit der Organe gelten, ist in der jeweiligen Kommunalverfassung beantwortet. In hessischen Kommunen gilt die Hessische Gemeindeordnung (HGO).

„Die Gemeinde fördert das Wohl ihrer Einwohner in freier Selbstverwaltung durch ihre von der Bürgerschaft gewählten Organe“, so ist es im §1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) verankert.

Darunter fallen grundsätzlich alle Bedürfnisse und Interessen, die in der Gemeinde ihre Wurzeln haben und das Zusammenleben und –wohnen der Einwohner betrifft.

Die Organe unserer Gemeinde Kalbach

Gemeinden haben zwei Organe. Die Gemeindevertretung und den Gemeindevorstand.

Orga-Kalbach-Gremien
Gemeindevertretung
Die Gemeindevertretung ist das “Parlament” der Gemeinde und wird im Rahmen der Kommunalwahl für fünf Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gewählt. Sie besteht in Kalbach aus 31 Personen.
Die Gemeindevertretung fasst in ihren Sitzungen Beschlüsse über alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde, die nicht auf den Gemeindevorstand oder einen Ausschuss übertragen wurden. Insbesondere erlässt sie sämtliche Satzungen der Gemeinde, mitunter die jährliche Haushaltssatzung samt dem dazugehörigen Haushaltsplan. Nicht zuletzt dadurch überwacht sie die Verwendung der Einnahmen und die gesamte laufende Verwaltungstätigkeit des Gemeindevorstands. Sie wählt zudem die Beigeordneten des Gemeindevorstands.

Gemeindevorstand
Der Gemeindevorstand besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und dem ersten Beigeordneten sowie weiteren Beigeordneten (in Kalbach sind es 5 weitere Beigeordnete). Die Beigeordneten werden von der Gemeindevertretung gewählt und kontrolliert. Die Amtszeit der ehrenamtlichen Beigeordneten beträgt analog zur Amtszeit der Gemeindevertretung fünf Jahre. Der erste Beigeordnete ist der allgemeine Vertreter des Bürgermeisters.
Der Gemeindevorstand ist das Verwaltungsorgan, also so etwas wie die “Regierung” der Gemeinde. Er bereitet die eigenen Beschlüsse und die der Gemeindevertretung vor und führt die gefassten Beschlüsse, sowie die Bundes- und Landesgesetze und eigenen Rechtsnormen (Satzungen) aus. Die Beigeordneten und der Bürgermeister tagen in der Regel alle zwei Wochen in nicht öffentlicher Sitzung. Zudem nimmt der Gemeindevorstand an den Sitzungen der Gemeindevertretung teil.
Überdies ist er für sämtliche Personalangelegenheiten verantwortlich und vertritt die Gemeinde “nach außen”.

Bürgermeister
Der Bürgermeister wird per Direktwahl von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gewählt. Die Amtszeit des hauptamtlichen Bürgermeisters beträgt sechs Jahre.
Der Bürgermeister bereitet die Beschlüsse des Gemeindevorstands vor und führt sie aus. Dabei ist der Bürgermeister dazu verpflichtet, diese Beschlüsse auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht und mit dem Wohl der Gemeinde zu kontrollieren. Zudem leitet und beaufsichtigt er die laufenden Geschäfte der gesamten Verwaltung und ist als Leiter der Gemeindeverwaltung Dienstvorgesetzter aller Beamten, Angestellten und Arbeiter der Gemeinde.
Auch die Aufgabe der Repräsentation der Gemeinde oder seine Funktion als “örtliche Ordnungsbehörde” sind Beispiele von Aufgaben und Befugnissen des Bürgermeisters.

Ausschüsse
Die Gemeindevertretung kann zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse Ausschüsse aus ihrer Mitte bilden, wobei das Bilden eines Finanzausschusses zwingend vorgeschrieben ist. Dieser trägt bei der Gemeinde Kalbach die Bezeichnung “Haupt- und Finanzausschuss” (HFA). Die beiden weiteren heißen “Ausschuss Familie, Sport und Kultur” sowie “Ausschuss Umwelt, Bauwesen, Land- und Forstwirtschaft”. Ausschüsse sind Hilfsorgane der Gemeindevertretung und mit je neun (HFA) und  je 7 Mitgliedern der Gemeindevertretung (nach deren Mehrheitsverhältnissen) besetzt.
Die Ausschüsse bereiten die Beschlüsse der Gemeindevertretung vor, indem sie nach eingehender Erörterung im kleinen, sachkundigen Kreis die Argumente für und wider einen Antrag abwägen und Alternativen bedenken. Es folgen ein Bericht sowie ein Beschlussvorschlag in einer der nächsten Sitzungen der Gemeindevertretung.
Ebenso wie die Amtszeit der Gemeindevertretung beträgt auch die der Ausschüsse fünf Jahre.

Kommissionen
Der Gemeindevorstand kann zur dauernden Verwaltung oder Beaufsichtigung einzelner Geschäftsbereiche sowie zur Erledigung vorübergehender Aufträge Kommissionen bilden, die ihm unterstehen. Sie sind Hilfsorgane des Gemeindevorstands.
Kommissionen bestehen aus dem Bürgermeister, weiteren Mitgliedern des Gemeindevorstands, Mitgliedern der Gemeindevertretung und gegebenenfalls auch sachkundigen Einwohnern. Den Vorsitz in den Kommissionen führt der Bürgermeister oder ein von ihm bestimmter Beigeordneter. In Kalbach gibt es die Abfall- und Deponiekommission.

Ortsbeiräte
Die Gemeinde kann in ihrer Hauptsatzung die Bildung von Ortsbezirken mit Ortsbeiräten festlegen. In Kalbach gibt es in allen 7 Ortsteilen jeweils einen eigenen Ortsbeirat sowie einen Ortsvorsteher/in. Er/sie vertritt den Ortsbeirat nach außen, z.B. gegenüber dem Gemeindevorstand, der Gemeindevertretung und ihren Ausschüssen.

Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, zu hören, insbesondere zum Entwurf des Haushaltsplans. Er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk angehen. Er hat zu denjenigen Fragen Stellung zu nehmen, die ihm von der Gemeindevertretung oder vom Gemeindevorstand vorgelegt werden.
Die Wahl der Ortsbeiräte findet parallel zu den Kommunalwahlen alle fünf Jahre statt.

Quellen:
Der neue Bürgermeister von Wolfgang Gisevius im Verlag J.H.W. Dietz Nachfolger
Handbuch Kommunalpolitik Hessen, 2. Auflage im DeutscherGemeindVerlag
Gemeinde Kalbach

Weiterführende Literatur:
Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, Verlag Leske + Budrich
Gemeindeorgane in Hessen, DeutscherGemeindeVerlag
Kommunalpolitik, Leitfaden für die Praxis bei Westdeutscher Verlag
Website der Gemeinde Niesetal

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