Die Gemeindevertretung beschäftigte sich am 19.09.2017 mit einem Antrag des Bürgermeisters mit dem Titel „Zuschuss für Schwimmbadbesuche der Kalbacher Bevölkerung für das Jahr 2018.“

In der Vorlage des Bürgermeisters gab es keine Begründung für den Zuschuss (PDF). In der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 12.09.2017 wurden wörtlich die Begründungen durch den Bürgermeister vorgetragen: “mit dem Zuschuss soll anderen Kommunen geholfen werden, ihr Schwimmbaddefizit abzubauen und damit wird der ländliche Raum gestärkt […] das Rosenbad, als Bad der Rhönenergie wolle man nicht fördern.“

„Außerdem sollen die Kinder damit das Schwimmen lernen“, so die darauffolgende Diskussion.

Unserer Auffassung nach sind diese Begründungen nicht zielführend:

a)   Förderung anderer Schwimmbäder

Es ist nicht die Aufgabe der Gemeinde Kalbach, mit Steuergeldern ihrer Bürgerinnen und Bürger die Infrastruktur- und Freizeitangebote in anderen Kommunen zu fördern.

Des Weiteren ist der zu erwartende Verwaltungsaufwand als sehr hoch einzuschätzen, insbesondere dadurch, dass anders als in Neuhof, nicht nur 3 Bäder, sondern eine Unmenge von Freibädern mit unterschiedlichen Gebühren gefördert werden sollte.

b)   Schwimmunterricht in den Schulen

Nach unseren Informationen ist der Schwimmunterricht in den meisten Schulen Pflichtbestandteil des Sportunterrichtes. Dort haben die Kinder Gelegenheit, das Schwimmen zu erlernen, was in der Regel auch gelingt.

c)    Schwimmkurse fördern

Wenn man einen Beitrag zum Schwimmen lernen leisten will, dann sollten Schwimmkurse gefördert werden. Die Bezuschussung sollte dann nicht auf ein Schwimmbad, sondern bezogen auf den Schwimmkurs und auch ganzjährig erfolgen.

Die Saisonkarte für Freibäder ist für das Schwimmen lernen nicht geeignet, da im Sommer die Schwimmbäder überfüllt sind und die Familien bei heißem Wetter die Abkühlung und den Spaß im Freibad – also Wellness – suchen.

d)   Nachhaltigkeit der Förderung

Die geplante Bezuschussung der Schwimmbadbesuche ist nicht nachhaltig. Je nach Konstellation erreicht man mit der Förderung zwischen 3 und 6 % der Kalbacher Bevölkerung.

e)   Stärkung des ländlichen Raums

Der Landkreis Fulda unterstützt finanziell seit 2018 finanzschwache Städte und Gemeinden bei der Unterhaltung von Frei- und Hallenbädern. Die Gemeinde Kalbach unterstützt durch die Kreisumlage, die von den Gemeinden gezahlt wird, damit direkt den ländlichen Raum.

Als Randbemerkung, anders als Bürgermeister Hölzer, sieht der Landkreis Fulda “eine besondere Bedeutung der Hallenbäder”, da diese Einrichtungen überwiegend für die Durchführung des Schwimmunterrichts durch die Schulen genutzt werden.

Die CDU-Fraktion hat aus den vorgenannten Gründen dem Antrag des Bürgermeisters nicht zugestimmt. Bei der SPD- und BfK-Fraktion waren drei Mitglieder abwesend, daher wurde der Antrag mit 14 zu 14 Stimmen abgelehnt (da keine Mehrheit für den Antrag entstanden ist).

Nach der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung (§ 12 Sperrfrist für abgelehnte Anträge) kann der Antragsteller frühestens nach einem Jahr den Antrag erneut einbringen. Wir sind schon gespannt, wer nun aus der “aktuellen Regierung” den Antrag wieder einbringen wird.

Wir zitieren aus der Fuldaer Zeitung vom 21.09.2017: ” ‘Der Antrag wird wieder gestellt und angenommen werden.’ Sagte er [Bürgermeister Florian Hölzer] – wissend, dass die Pattsituation in der Gemeindevertretung nur entstanden war, weil 3 Mitglieder von SPD und BfK an dem Abend gefehlt hatten.”

Kategorien:

Tags: