Gegenstand der Erörterung und Beratung über das weitere Vorgehen in der Sitzung der Gemeindevertretung am 06.03.2018 war die geplante Errichtung von zwei Windrädern am „Steiger“ in Heubach.

Der RP Kassel hatte mit Schreiben vom 19.02.2018 der Firma Oktoberwind die Genehmigung zur Errichtung erteilt.

Bereits im Anhörungsverfahren hatte sich der Gemeindevorstand gegen die Errichtung der Anlagen ausgesprochen, ein Akteneinsichtsrecht bestand lt. Aussage Bürgermeister Hölzer jedoch nicht.

Er empfahl daher die Erhebung einer Klage, um zumindest ein Akteneinsichtsrecht zu erhalten. Der von der Gemeinde beauftragte Rechtsanwalt Armin Brauns hatte hierzu geraten. Zum einen werde hierdurch ein Baustopp erreicht und zum anderen bleibe auch Zeit, um die Akten des Genehmigungsverfahrens einer Prüfung durch den Rechtsanwalt zu unterziehen.

Das Kostenrisiko betrage zunächst lediglich rd. 5.000 €, so BGM Hölzer. So könnte der Anwalt die Erfolgsaussicht der Klage prüfen und der Gemeinde eine Empfehlung hinsichtlich des weiteren Vorgehens geben. Sollte das Klageverfahren dann aber weiter betrieben werden, könnten auf die Gemeinde im Falle des Unterliegens erhebliche Schadensersatzansprüche von Seiten des Betreibers zukommen.

Im Ergebnis hat die CDU-Fraktion dem Vorschlag des Gemeindevorstands, wenn auch mit Bauchschmerzen, zugestimmt. Frank Riemer erläuterte als ehemaliges Vorstandsmitglied der Energiegenossenschaft Kalbach, dass er sich in dieser Funktion intensiv mit dem Thema Windkraft befasst habe.

Hintergrund der Gründung der Energiegenossenschaft war seinerzeit der drohende Aufbau von Windrädern in der Gemeinde Kalbach. Vorranggebiete waren neben dem Steiger in Heubach auch Flächen am Fuldaer Berg und Flächen am Huttner Berg bei Veitsteinbach gewesen. Mit der Gründung sollte die Möglichkeit einer Mitbestimmung der Kalbacher Bürger ermöglicht werden.

Um zu verhindern, dass Windräder auf dem Gebiet der Gemeinde Kalbach gebaut werden, wurde allerdings eine Bürgerinitiative gegründet, und durch deren Aktivitäten gegen die Genossenschaft wurden die Mitstreiter der Energiegenossenschaft „durchs Dorf getrieben“. Daher löste sich die Energiegenossenschaft wieder auf, auch weil die Verantwortlichen in der Gemeinde der Auffassung waren, dass sich das Thema Windkraft erledige, wenn sich die Energiegenossenschaft auflöse.

Die Warnung, dass dies keinesfalls gesichert sei, wurde von vielen Seiten ignoriert. Ignoriert wurde ebenso die Warnung, dass sich Investoren finden würden, die dann die Bürger oder die Gemeinde nicht fragen ob und wie sie bauen dürfen.

Frank Riemer schätzt daher die Einflussmöglichkeiten der Gemeinde nun als gering ein.

Er führte weiterhin aus, dass die Gemeinde aber auch auf die von ihr mit einem finanziellen Hintergrund ausgestattete Bürgerinitiative zurückgreifen könne, die der Gemeindevertretung den rechtlichen Hintergrund sicherlich darstellen müsste. In diesem Zusammenhang empfahl er eine weitere intensive Beratung im zuständigen Ausschuss.

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